Familienrecht - Definition des Kindschaftsrechts

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Familienrecht:

2. Definition des Familienrechts

Definition Kindschaftsrecht:

Unter dem Begriff Kindschaftsrecht werden die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zusammengefasst, die das Kind und die Beziehungen zu seiner Familie betreffen. Hierzu gehören das Abstammungsrecht, das Sorge- und Umgangsrecht, das Namensrecht, das Adoptionsrecht, das Unterhaltsrecht und das damit zusammenhängende Recht des gerichtlichen Verfahrens.

Am 01.07.1998 sind die Neuregelungen des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts in Kraft getreten. Die Bedeutung der Reform besteht vor allem in der Beseitigung von rechtlichen Unterschieden zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Gleichzeitig in Kraft getreten ist das Kindesunterhaltsgesetz und das Beistandschaftsgesetz. Bereits am 01.04.1998 ist das Erbrechtsgleichstellungsgesetz in Kraft getreten, in welchem Sondervorschriften für das Erbrecht nichtehelicher Kinder beseitigt und nichteheliche Kinder auch in diesen Rechtsbereich den ehelichen gleichgestellt wurden.

Die umfassende Reform des Kindschaftsrechts war durch Veränderungen der gesellschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch die stark steigende Zahl der nichtehelichen Geburten erforderlich, denn die letzte Reform des Kindschaftsrechtes war 1979 erfolgt. Anstöße für eine Reform des Kindschaftsrecht ergaben sich unter anderem aus dem Grundgesetz und dem internationalen Bereich, insbesondere der UN - Kinderrechtskonvention.

Hinweis: Alle Informationen auf diesem Internet Projekt dienen lediglich der Grundinformation und ersetzen keinesfalls eine fachkundige Beratung z.B. durch einen niedergelassenen Anwalt oder Unternehmensberater. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität der hier zitierten Normen und Gesetze übernehmen; diese waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Okt. 2004) durch FamilienRecht.com aktuell, können aber aufgrund von Gesetzesänderungen zum heutigen Zeitpunkt bereits nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen.

 

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